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Fenstertotalerneuerung

ist eine umfassende Maßnahme zur Fenstermodernisierung mit erheblichen Auswirkungen auf Innenräume und Außenansicht des Gebäudes. Die ursprüngliche Gestaltung des Gebäudes sollte möglichst nicht stark verändert werden. Fensterveränderungen sind u.U. genehmigungspflichtig bzw. mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Sprossenfenster, Rund-, Korbbogen- und Erkerfenster sind heute in jedem Material herstellbar, als Einzelanfertigung oder als Fertigfenster.