Regeldachneigungen

- Bildquelle: Rathscheck
Für die Neigung der Sparren und der Aufschieblinge an der Traufe lassen sich im Normalfall bei den verschiedenen Deckarten folgende Grade anwenden:
Regeldachneigungen
- Die Altdeutsche Deckung nicht unter 25° (47 %)
- Die Altdeutsche Doppeldeckung nicht unter 22° (40 %)
- Die Schuppendeckung nicht unter 25° (47 %)
- Die Bogenschnitt- und Universal-Deckung nicht unter 25° (47 %)
- Die Rechteckdoppeldeckung nicht unter 22° (40 %)
- Die Spitzwinkeldeckung nicht unter 30° (58 %)
Wird die Regeldachneigung unterschritten, ist grundsätzlich ein wasserdichtes Unterdach anzuordnen.
Bei ungünstiger Lage des Gebäudes, bei besonderen klimatischen Verhältnissen und bei großen Entfernungen zwischen First und Traufe können steilere Regeldachneigungen erforderlich sein.
Eine Unterschreitung der Regeldachneigung um mehr als 10° ist auch mit einem wasserdichten Unterdach nicht zulässig.