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Minderwertiges Zink ist gefährlich

Mangelhafte Ausführung der Zinklegierung
Bildquelle: Rheinzink

Bei schlechter Qualität drohen Dachrinne oder Regenfallrohr zu brechen. Zink ist nicht gleich Zink. Titanzink der Qualität nach DIN EN 988 ist bekannt für seine hohe Korrosionsbeständigkeit gegenüber Einflüssen aus der Umgebung. Das Material bildet an der Oberfläche durch Feuchtigkeit (Regenwasser) sowie Sauerstoff und Kohlendioxid eine graublaue Patina aus. Diese natürliche Schutzschicht sorgt für jahrzehntelange Langlebigkeit. Diese Eigenschaften haben Titanzink zum führenden Baumetall für Bedachung und Dachentwässerung gemacht.

Legierungsqualität entscheidend

Die ausgezeichnete Korrosionsbeständigkeit von Titanzinks setzt allerdings die einwandfreie Qualität der Legierung voraus, sprich: mindestens die Einhaltung der DIN EN 988. Geschieht dies nicht, droht die so genannte „interkristalline Korrosion“, bei dem das Material spröde wird und bereits bei geringster Belastung bricht. Dass diese Gefahr nicht nur theoretischer Art ist, beweist ein aktueller Schadensfall an einem Regenfallrohr aus einem nicht genormten Zinkwerkstoff: Es wurde schon kurz nach der Montage undicht. Prof. R. Feser von der Märkischen Fachhochschule Iserlohn, Institut für Korrosionsschutztechnik, hat das Bauteil eingehend untersucht.

Versprödung bei der Montage noch nicht erkennbar

Nach DIN EN 612 sind Hängedachrinnen, Regenfallrohre aus Zink sowie das entsprechende Zubehör aus dem Werkstoff Titanzink nach DIN EN 988 anzufertigen. Dieser Werkstoff sollte mindestens eine Bruchdehnung von 35 Prozent aufweisen. Beim untersuchten Regenfallrohr war die geprüfte Legierung jedoch so spröde, dass sie einfach mit der Hand gebrochen werden konnte – ohne eine plastische Verformung.

Probleme tauchen erst später auf

Mit speziellen Analyse wurde die Ursache der interkristallinen Korrosion festgestellt: Die Legierung war hochgradig mit Fremdmetallen verunreinigt und entsprach damit nicht der EN 988. Zurückzuführen ist dies entweder auf den Einsatz minderwertigen Feinzinks, das als Basismaterial für die Herstellung von genormtem Titanzink gemäß EN 1179 die Zinkqualität Zn99,995 aufweisen muss, oder auf unsachgemäße Schrottzugaben. Dabei ist davon auszugehen, dass das Blech, aus dem das Regenfallrohr gefertigt wurde, zunächst fest war – sonst hätte es nicht verarbeitet werden können. Der Versprödungsprozess trat erst während der Nutzung auf. Hier gilt: Alle Produkte am Dach, die aus minderwertigem Zink bestehen, stellen eine Gefahr dar – auch wenn das schlechte Material vermeintlich „geschützt“ als Unterbleche wie Traufblech, Einhang- oder Sockelprofil eingesetzt wird.

Sicherheit durch Markenhersteller

Professor Feser zieht deshalb zurecht die Schlussfolgerung: „Eine besondere Gefahr geht von Zinkhalbzeugen aus, die aus solchen nicht normgerechten Legierungen gefertigt wurden. Eine Dachrinne oder ein Regenfallrohr aus diesem Werkstoff würde etwa unter dem Gewicht eines Menschen bei Wartungsarbeiten wie beispielsweise der Rinnenreinigung durch den Fachmann oder Bauherrn zusammenbrechen, mit unabsehbaren Folgen.“

Vor solch ganz konkreten Gefahren kann man sich nur schützen, wenn Titanzink von Markenherstellern wie Rheinzink eingesetzt wird. Denn diese garantieren nicht nur mit den werkseigenen sowie freiwilligen Fremdkontrollen des TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg gemäß QUALITY ZINC-Kriterienkatalog, der noch höhere Anforderungen als die DIN EN 988 an die Materialeigenschaften stellt. Rheinzink haftet zudem für den gesamten Sortimentsumfang seiner Titanzinkprodukte – vom Halbzeug über die verschiedenen Profile bis hin zu den Produkten des Dachentwässerungssystems – auch noch nach Jahren.