Instandhaltung von geneigten Dächern
Dächer werden heute vielfach so nachrangig behandelt wie kaum ein anderes Bauteil, obwohl viele alte Dächer zeigen, dass bei ‚richtiger’ Instandhaltung ein langlebiger Schutz gegen alle Witterungseinflüsse gewährleistet ist.
Die noch vor wenigen Jahrzehnten übliche, vom Eigentümer durchgeführte Inaugenscheinnahme des Daches ist in Vergessenheit geraten. Dazu beigetragen hat vor allem das werbliche Versprechen der Pflegeleichtigkeit, das eine lange Lebensdauer ohne besonderes Dazutun suggeriert.
Inspektion und Wartung des Daches fallen in die Verantwortung des Eigentümers:
+ Verkehrssicherheitsverpflichtung des Eigentümers gegenüber Passanten,
+ Obliegenheitsverpflichtung des Eigentümers gegenüber Sachversicherern. Eine bessere Übersicht für den Kunden bieten Vertragsvordrucke vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und Inspektionschecklisten, die von vielen Landesinnungen entwickelt wurden.
Folgende Punkte sind wichtig:
+ Klare Vorgaben bezüglich Inspektionsbereiche, -details und -möglichkeiten.
+ Die Wartung sollte vom Inspektionsbericht abhängig gemacht werden,
+ Dokumentation von Inspektion und Wartung zur Wertermittlung der Immobilie sowie gegenüber Sachversicherern.
Den folgenden Checklisten kann der Eigentümer die Betrachtungsbereiche für Inspektion und Wartung entnehmen und sich dann gegebenenfalls selbst zwischen den ähnlichen professionellen Inspektionen ein Bild vom Pflegezustand des Daches machen.
Der Zeitabstand zwischen den Inspektionen sollte bei 2 bis 3 Jahren (laut ZVDH-Wartungsvertrag mindestens jährlich) liegen. Bei der Verhandlung von Sachversicherungen trägt der Inspektionsvertrag ggf. zur Kostenminderung bei.



